Vertriebsrecht

  • Begleitung des Markteintritts
  • Gestaltung von Vertriebssystemen
  • Handelsvertreter-, Vertragshändler- und Franchise-Verträge
  • Begleitung von Vertragsbeendigungen
  • Berechnung von Ausgleichsansprüchen

Im Bereich des Vertriebsrechtes bieten wir Ihnen Beratung und Vertretung in sämtlichen relevanten Fragen. Dies beginnend mit der Begleitung des Markteintritts, bei welchem das besondere Augenmerk auf der Wahl des Verstriebsystems (Vertragshändler, Handelsvertreter, Franchisenehmer) sowie der Vertragsgestaltung liegt. Die Phase des Markteintritts umfasst jedoch auch Beratungen zu allfälligen Tätigkeitsvoraussetzungen wie gewerberechtlichen Berechtigungen und Konzessionen (öffentlich rechtliche Due Diligence), wobei wir Unternehmer aller Art, gleich ob Produzent, Zulieferer oder Handelsvertreter beraten.

Neben der Strukturierung und dem Aufbau von Vertriebsnetzen ist die Etablierung und Begleitung von Exitprozessen von Bedeutung, dies nicht zuletzt auf Grund möglicher Ansprüche im Zuge der Beendigung, wie insbesondere von Ausgleichsansprüchen. Wir unterstützen und begleiten Sie dabei bei der Vermeidung, (außergerichtlichen wie gerichtlichen) Abwehr, aber auch bei der teilweise komplexen Berechnung von Ausgleichsansprüchen, etwa in den Bereichen der Vermittlung von Finanzdienstleistungen und Versicherungen.