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Kurzkommentar zum Wertpapieraufsichtsgesetz
Das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018) ist seit 3. Jänner 2018 in Kraft und erfolgte damit die Umsetzung der MiFID II (Richtlinie 2014/65/EU). Auch wenn europäisches Recht immer mehr direkt Anwendung findet, bleibt das WAG 2018 in Österreich das zentrale Gesetz für die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen. Auf Grund der für die Rechtsanwender besonderen praktischen Bedeutung enthält das vorliegenden Werk neben dem österreichischen Gesetzestext samt Materialien und Kurzkommentierung auch die delegierte Verordnung (EU) 2017/565, die die MiFID II ergänzt und auf die das WAG 2018 in zahlreichen Bestimmungen verweist.
Mit der Neufassung des Wertpapieraufsichtsgesetz sind Neuerungen wie die Unterscheidung in unabhängige oder nicht unabhängige Beratung, das Erfordernis der Zielmarktbestimmung und detailliertere Regelungen für den Umgang mit Provisionen und Gebühren verbunden. Nicht zuletzt auf Grund der durch das WAG 2018 erheblich angehobenen Strafdrohungen führt das WAG 2018 für Anbieter von Wertpapierdienstleistungen zu organisatorischen Mehranforderungen, dies insbesondere im Bereich der Produktüberwachung und der Compliance. Der Kurzkommentar gibt nicht nur Juristen einen Überblick über die wesentlichen Neuerungen, sondern macht die neue Rechtslage durch übersichtliche und kompakte Gestaltung insbesondere auch betroffenen Marktteilnehmern für die Praxis verständlich.